Wichtige Erkenntnisse und Unterstützungsangebote im Umgang mit DSGVO-Auskunftsersuchen

16. Februar 2024

Ein Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg hat die Bedeutung der Beachtung von DSGVO-Auskunftsersuchen im Besonderen unterstrichen und die Konsequenzen für Unternehmen bei Nichtbeachtung verdeutlicht. Ein Unternehmen wurde zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld an einen ehemaligen Mitarbeiter verurteilt, weil es den Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO nicht erfüllt hatte. Dieser Fall verdeutlicht nicht nur die finanziellen Risiken, sondern auch den präventiven Charakter des Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO, der auf Abschreckung abzielt.

Arbeitsgericht Oldenburg: Zusammenfassung der Entscheidung

Ein ehemaliger Arbeitnehmer verlangte von seinem Arbeitgeber Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Das Unternehmen verzögerte die Auskunftserteilung um etwa 20 Monate.

Das Arbeitsgericht Oldenburg sprach dem Kläger einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro zu, da das Unternehmen seine Auskunftspflicht verletzt habe.

Die Verletzung der Auskunftspflicht nach der DSGVO führt bereits zu einem immateriellen Schaden, dessen Ersatz nicht im Einzelnen vom Betroffenen dargelegt werden muss. Der Schadensersatz dient der Abschreckung und unterstreicht den präventiven Charakter der DSGVO.

Empfehlungen für Organisationen

Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung empfehlen wir Organisationen folgende Maßnahmen, um ähnliche Verstöße und die daraus resultierenden Folgen zu vermeiden:

Stärkung der Reaktionsfähigkeit: Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen in der Lage ist, Auskunftsersuchen zeitnah zu bearbeiten. Eine klare Prozesskette hilft, Anfragen innerhalb der gesetzlichen Fristen zu beantworten.

Datenschutzmanagement verbessern: Überprüfen und optimieren Sie regelmäßig Ihre Datenschutzpraktiken, um die Konformität mit der DSGVO sicherzustellen.

Transparenz fördern: Schaffen Sie klare Richtlinien und Verfahren für den Umgang mit personenbezogenen Daten und kommunizieren Sie diese intern und gegenüber den Betroffenen.

Unsere Dienstleistungen

Um Sie bei der Erfüllung Ihrer DSGVO-Verpflichtungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen ein umfassendes Beratungsangebot:

DSGVO Compliance Audit: Wir bewerten Ihre aktuellen Datenschutzmaßnahmen und identifizieren mögliche Schwachstellen.

Prozessentwicklung: Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir effektive Prozesse zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen und stellen sicher, dass diese in Ihrem Datenschutzmanagement verankert sind.

Schulungen und Workshops: Unsere Experten schulen Ihr Team zu den Anforderungen der DSGVO und zum Umgang mit Auskunftsersuchen, um das Bewusstsein und die Kompetenz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken.

Fazit

Das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg ist eine wichtige Erinnerung daran, wie wichtig es ist, Auskunftsersuchen gemäß der DSGVO nachzukommen, und welche finanziellen und Reputationsrisiken sich aus einer Nichtbeachtung ergeben können. Durch die Umsetzung unserer Empfehlungen und die Inanspruchnahme unserer professionellen Unterstützung können Sie diese Risiken minimieren und das Vertrauen Ihrer Kunden und Mitarbeiter in Ihre Datenschutzpraxis stärken. Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir Sie bei der Optimierung Ihrer DSGVO-Compliance unterstützen können.