Webseiten müssen “Do-Not-Track”-Signale respektieren: Urteil des LG Berlin gegen LinkedIn
18. Februar 2025
Das Landgericht Berlin hat mit seinem Urteil vom 24. August 2023 (Az.: 16 O 420/19) klargestellt, dass Webseiten das “Do-Not-Track”-Signal (DNT) von Nutzern nicht ignorieren dürfen. Dieses Urteil ist ein wegweisender Schritt für den Datenschutz im Internet und verpflichtet Webseitenbetreiber dazu, die ausdrückliche Widerspruchserklärung von Nutzern gegen das Tracking ihrer Daten zu beachten.
Hintergrund des Urteils
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen das soziale Netzwerk LinkedIn. LinkedIn hatte auf seiner Website mitgeteilt, dass es auf “Do-Not-Track”-Signale nicht reagiere, wodurch der Eindruck erweckt wurde, diese seien rechtlich irrelevant. Das Landgericht Berlin bewertete diese Praxis als irreführend und stellte klar, dass Nutzer durch die Aktivierung von “Do-Not-Track” wirksam der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen.
Laut dem Urteil ist das Widerspruchsrecht nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch durch ein automatisiertes Verfahren ausübbar. Die Nutzung der “Do-Not-Track”-Funktion sei eine solche Form der automatisierten Willensbekundung, die Webseitenbetreiber nicht ignorieren dürfen.
Auswirkungen auf Webseitenbetreiber
Webseitenbetreiber stehen nun vor der Herausforderung, ihre Systeme so anzupassen, dass “Do-Not-Track”-Signale entsprechend beachtet werden. Dies könnte technische Anpassungen an Tracking- und Analysetools erfordern, um sicherzustellen, dass das Signal des Nutzers respektiert wird. Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin des vzbv, betonte die Bedeutung des Urteils:
“Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher die “Do-Not-Track”-Funktion ihres Browsers aktivieren, ist das eine klare Botschaft: Sie wollen nicht, dass ihr Surfverhalten für Werbe- und andere Zwecke ausgespäht wird. Webseitenbetreiber müssen dieses Signal respektieren.”
Weitere Verbote gegen LinkedIn
Zusätzlich zu der Entscheidung über “Do-Not-Track” entschied das LG Berlin, dass LinkedIn bei der erstmaligen Anmeldung neuer Nutzer nicht automatisch die “Sichtbarkeit des Profils” aktivieren darf. Zuvor waren neue LinkedIn-Profile ohne ausdrückliche Zustimmung auch für Nicht-Mitglieder und über Suchmaschinen sichtbar. Diese Praxis wurde nun untersagt.
Bereits 2022 hatte das Landgericht Berlin LinkedIn zudem verboten, Nicht-Mitgliedern ohne deren Zustimmung Einladungen per E-Mail zu senden. Diese Entscheidung zeigt eine klare Linie der Gerichte gegen unzulässige Datenverarbeitung und für den Schutz der Privatsphäre der Nutzer.
Fazit und Handlungsempfehlung
Das Urteil des LG Berlin stärkt die Rechte der Verbraucher im Bereich Datenschutz und setzt Webseitenbetreiber unter Zugzwang, ihre Tracking-Praktiken anzupassen. Unternehmen, die Tracking-Technologien einsetzen, sollten ihre Datenschutzerklärungen und technischen Einstellungen überprüfen, um Verstöße gegen die DSGVO zu vermeiden.
Haben Sie Fragen zur Umsetzung von Datenschutzvorgaben oder zur Anpassung Ihrer Webseitentechnologien? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!