AG Hannover, Urteil vom 03.02.2020 – 244 Ds 2741 Js 12361/19 (228/19): Veröffentlichung von Fotos Minderjähriger ohne die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten
3. Februar 2020
Das Amtsgericht Hannover verurteilte einen Vater zu einer Strafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro, weil er ohne Erlaubnis der sorgeberechtigten Großmutter Fotos seiner kleinen Tochter ins Internet gestellt hat.
Die Großmutter habe dem 23-Jährigen als Sorgeberechtigten des damals neun Monate alten Mädchens zwar erlaubt, Fotos von sich und dem Kind zu machen. Die Bilder habe er aber zwischen Januar und April 2019 trotz ihres Verbots bei Facebook veröffentlicht und so seinen sogenannten Facebook-Freunden Einblick in den geschützten Raum in der Wohnung der Großmutter gegeben. Somit hat er sich wegen einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen gem. § 201a Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar gemacht. Die Großmutter hatte gegen die Veröffentlichung der Bilder in sozialen Medien geklagt. Das Urteil ist rechtskräftig.