Rechtswidrigkeit von Datenschutzklauseln: Ein kritischer Blick des OLG Wien

16. Februar 2024

Das Oberlandesgericht Wien hat in seinem Beschluss vom 24. November 2022 (2 R 48/20y) eine weit verbreitete Praxis unter die Lupe genommen: Die Verwendung von Klauseln zur Datenverarbeitung, die das Einverständnis der Nutzer zur Weitergabe ihrer persönlichen Daten annehmen. In diesem spezifischen Fall wurde eine Klausel als rechtswidrig eingestuft, die in Zusammenhang mit der Abwicklung von Flugbuchungen, dem Erwerb von Zusatzleistungen und der Übermittlung von Daten an Behörden stand. Diese Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung einer transparenten und eindeutigen Kommunikation in Datenschutzerklärungen und die Notwendigkeit, Nutzer explizit um ihre Zustimmung zu bitten.

Warum wurde die Klausel als rechtswidrig eingestuft?

Die Begründung des Gerichts unterstreicht drei Hauptkritikpunkte:

Zustimmungsfiktion: Die Formulierung „Sie erkennen an…“ impliziert eine Zustimmung, ohne dass die Nutzer aktiv ihr Einverständnis geben. Eine rechtskonforme Zustimmung muss jedoch explizit erfolgen und klar definierte Datenarten, Empfänger und Zwecke umfassen.

Verstoß gegen das Transparenzgebot: Die unklare Beschreibung der Empfänger der Daten („Anbieter der oben genannten Dienstleistungen“) sowie der Verweis auf andere Unternehmen der Gruppe, ohne diese näher zu spezifizieren, genügt nicht den Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Mangelnde Spezifität bei Unternehmensgruppen: Insbesondere bei international tätigen Konzernen ist der bloße Verweis auf „andere Unternehmen der Gruppe“ unzureichend, da sich die Zusammensetzung der Gruppe ständig ändern kann.

Empfehlungen für Organisationen

Angesichts dieser Entscheidung sollten Organisationen ihre Datenschutzerklärungen und -klauseln kritisch überprüfen und folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:

Explizite Zustimmung einholen: Stellen Sie sicher, dass die Zustimmung zur Datenverarbeitung aktiv und informiert erfolgt.

Transparenz gewährleisten: Definieren Sie klar und verständlich, welche Daten zu welchem Zweck an welche Empfänger übermittelt werden.

Aktualität sicherstellen: Überprüfen Sie regelmäßig die Aktualität Ihrer Datenschutzpraktiken und passen Sie diese bei Bedarf an, besonders bei Veränderungen in der Unternehmensstruktur.

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Für Organisationen, die Unterstützung bei der Anpassung ihrer Datenschutzpraktiken an die aktuellen rechtlichen Anforderungen benötigen, stehen wir als kompetenter Partner zur Seite. Unsere Expertise im Datenschutzrecht ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die nicht nur rechtlich fundiert, sondern auch praktikabel sind. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass Ihre Datenschutzklauseln den Anforderungen des OLG Wien und darüber hinaus entsprechen.

Fazit

Die Entscheidung des OLG Wien ist ein klares Signal an alle Organisationen, die Bedeutung einer transparenten und expliziten Einholung von Zustimmungen zur Datenverarbeitung ernst zu nehmen. In einem Zeitalter, in dem Datenschutz immer mehr in den Fokus rückt, ist es essenziell, die Rechte der Nutzer zu respektieren und rechtliche Vorgaben akkurat umzusetzen. Für Organisationen, die hierbei Unterstützung benötigen, sind wir bereit, mit unserer Fachkenntnis zur Seite zu stehen.