Rechte prüfen und mögliche Abfindung berechnen
Nach der Unterschrift können Aufhebungsverträge nur im Ausnahmefall angefochten werden. In der Regel wird der Arbeitgeber nach Vertragsabschluss nicht mehr bereit sein, nachzuverhandeln oder Ihnen entgegenzukommen.Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben noch einmal.
Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, geben Sie bitte ein ungefähres Datum an.
Basierend auf den von Ihnen gemachten Angaben sehen wir geringe Erfolgsaussichten, gegen die Kündigung vorzugehen oder eine Abfindung zu erzielen.Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben erneut.
Je länger Ihre Beschäftigung dauert, desto höher kann Ihre Abfindung ausfallen. Mit den von Ihnen angegebenen Daten können wir eine genaue Berechnung erstellen.
Gute Nachrichten! Bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monaten haben Sie Aussicht auf eine Abfindung.
Diese Information ist entscheidend, um zu prüfen, ob der Kündigungsschutz in Ihrem Fall gilt. Der Kündigungsschutz schützt vor ungerechtfertigten Kündigungen und Aufhebungsverträgen und sichert mögliche Abfindungsansprüche. Wenn der Kündigungsschutz in Ihrem Fall Anwendung findet, stehen die Chancen auf eine Abfindung gut.
Hinweis: Für den Kündigungsschutz ist nicht das Einstellungsdatum der Mitarbeitenden ausschlaggebend, sondern die Gesamtzahl der Beschäftigten im Unternehmen.
Werden dem Arbeitgeber die persönlichen Umstände nicht innerhalb einer situationsabhängigen Frist nach Erhalt der Kündigung mitgeteilt, erlischt der besondere Kündigungsschutz. Für Aufhebungsverträge gibt es keine solche Frist.
Gute Nachrichten! Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung, wir unterstützen Sie in jedem Fall ohne Kostenrisiko!
Lassen Sie die Abmahnung von unserem erfahrenen Team rechtlich prüfen. Wir klären, ob arbeitsrechtliche Schritte erforderlich oder möglich sind – verlässlich und vertraulich.
√ Mögliche Abfindung berechnet | √ Prüfung erfolgreich Sie erhalten Informationen zu Ihrer möglichen Abfindungshöhe (€) und alles zum weiteren Vorgehen kostenfrei per E-Mail.
In Ihrem Fall greift der gesetzliche Kündigungsschutz nicht, da Ihr Unternehmen weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigt. Der Arbeitgeber ist berechtigt, das Arbeitsverhältnis ohne Nennung von Gründen zu kündigen.Überprüfen Sie bitte Ihre Angaben, um sicherzustellen, dass alle korrekt sind.