Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abmahnung? Wir prüfen Ihre Ansprüche – schnell und unverbindlich!

Rechte prüfen und mögliche Abfindung berechnen

Wie können wir Ihnen konkret weiterhelfen?

Wie ist Ihre aktuelle Situation?

Wie ist Ihre aktuelle Situation?

Haben Sie den Aufhebungsvertrag bereits unterzeichnet?

Der Aufhebungsvertrag ist voraussichtlich nicht anfechtbar.

Nach der Unterschrift können Aufhebungsverträge nur im Ausnahmefall angefochten werden. In der Regel wird der Arbeitgeber nach Vertragsabschluss nicht mehr bereit sein, nachzuverhandeln oder Ihnen entgegenzukommen.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben noch einmal.

Rechnen Sie damit, innerhalb der nächsten 30 Tage gekündigt zu werden?

Wann rechnen Sie mit dem Erhalt Ihres Aufhebungsvertrags?

Wann haben Sie Ihre Kündigung erhalten?

Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, geben Sie bitte ein ungefähres Datum an.

Tage Zeit, um tätig zu werden!

Ihre Kündigung ist voraussichtlich wirksam.

Basierend auf den von Ihnen gemachten Angaben sehen wir geringe Erfolgsaussichten, gegen die Kündigung vorzugehen oder eine Abfindung zu erzielen.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben erneut.

Seit wann sind Sie im Unternehmen beschäftigt?

Je länger Ihre Beschäftigung dauert, desto höher kann Ihre Abfindung ausfallen. Mit den von Ihnen angegebenen Daten können wir eine genaue Berechnung erstellen.

Gute Nachrichten! Bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monaten haben Sie Aussicht auf eine Abfindung.

Tage tätig im Unternehmen
in Jahren (aufgerunded ab 6. Monat)

Haben Sie eine fristlose Kündigung erhalten?

Wie viele Mitarbeiter beschäftigt Ihr Unternehmen insgesamt?

Diese Information ist entscheidend, um zu prüfen, ob der Kündigungsschutz in Ihrem Fall gilt. Der Kündigungsschutz schützt vor ungerechtfertigten Kündigungen und Aufhebungsverträgen und sichert mögliche Abfindungsansprüche. Wenn der Kündigungsschutz in Ihrem Fall Anwendung findet, stehen die Chancen auf eine Abfindung gut.

Hinweis: Für den Kündigungsschutz ist nicht das Einstellungsdatum der Mitarbeitenden ausschlaggebend, sondern die Gesamtzahl der Beschäftigten im Unternehmen.

Gibt es besondere Umstände in Ihrem Fall, die berücksichtigt werden müssen?

Hat Ihr Arbeitgeber Kenntnis von Ihrer Situation?

Werden dem Arbeitgeber die persönlichen Umstände nicht innerhalb einer situationsabhängigen Frist nach Erhalt der Kündigung mitgeteilt, erlischt der besondere Kündigungsschutz. Für Aufhebungsverträge gibt es keine solche Frist.

Haben Sie eine besondere Rolle im Unternehmen?

Wie hoch ist Ihr Monatsgehalt (brutto)?

Value :
mögliche Abfindungssumme

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Gute Nachrichten! Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung, wir unterstützen Sie in jedem Fall ohne Kostenrisiko!

Abmahnung erhalten – rechtliche Einschätzung durch unsere Kanzlei

Lassen Sie die Abmahnung von unserem erfahrenen Team rechtlich prüfen. Wir klären, ob arbeitsrechtliche Schritte erforderlich oder möglich sind – verlässlich und vertraulich.

Letzter Schritt

Mögliche Abfindung berechnet | Prüfung erfolgreich 

Sie erhalten Informationen zu Ihrer möglichen Abfindungshöhe (€) und alles zum weiteren Vorgehen kostenfrei per E-Mail.

Kostenfreie Einschätzung

Ihre Kündigung ist voraussichtlich wirksam.

In Ihrem Fall greift der gesetzliche Kündigungsschutz nicht, da Ihr Unternehmen weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigt. Der Arbeitgeber ist berechtigt, das Arbeitsverhältnis ohne Nennung von Gründen zu kündigen.

Überprüfen Sie bitte Ihre Angaben, um sicherzustellen, dass alle korrekt sind.