Recht auf vergessen

10. Mai 2023

Das Recht auf vergessen werden: Persönlichkeitsrechte im digitalen Zeitalter

In einer Welt, in der Informationen mit wenigen Klicks abrufbar sind, wächst das Bewusstsein für Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Ein wichtiger Aspekt ist dabei das „Recht auf Vergessen“, das in Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt ist. Doch was bedeutet das genau und wie wird es in der Praxis umgesetzt? Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) klärt diese Fragen.

Was bedeutet das „Recht auf Vergessen“?

Das „Recht auf Vergessenwerden“ bezieht sich auf die Möglichkeit einer Person, vom Betreiber einer Suchmaschine die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, die im Zusammenhang mit ihrem Namen in den Suchergebnissen erscheinen. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Daten nach einer gewissen Zeit nicht mehr relevant sind oder das Interesse des Betroffenen an der Löschung das öffentliche Interesse an der Verfügbarkeit der Information überwiegt.

Der Fall vor dem BGH

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 3.5.2022 – VI ZR 832/20) befasst sich mit dieser Frage. In diesem Fall verlangte ein ehemals wegen Mordes verurteilter Kläger, dass ein alter Zeitungsartikel über seine Tat, der durch eine Suchanfrage mit seinem Namen gefunden werden konnte, aus den Suchergebnissen entfernt wird.

Die Entscheidung des BGH und ihre Bedeutung

Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten des Klägers. Es argumentierte, dass das Interesse des Klägers, nach mehr als 30 Jahren seit der Veröffentlichung des Artikels und seiner anschließenden Resozialisierung nicht mehr mit seiner Tat konfrontiert zu werden, das öffentliche Interesse an der Verfügbarkeit der Information überwiege.

Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung des Persönlichkeitsrechts in der digitalen Welt und zeigt, dass das „Recht auf Vergessenwerden“ im Einzelfall Vorrang vor dem öffentlichen Informationsinteresse haben kann.

Was bedeutet das Recht auf Vergessen für dich?

Das „Recht auf Vergessenwerden“ ist ein wichtiger Aspekt des Persönlichkeitsrechts im digitalen Zeitalter. Wenn du der Meinung bist, dass deine personenbezogenen Daten in den Suchergebnissen einer Suchmaschine nicht mehr relevant sind oder dein Interesse an der Löschung das öffentliche Interesse an der Verfügbarkeit dieser Informationen überwiegt, hast du das Recht, einen Antrag auf Löschung zu stellen.

Fazit

Das „Recht auf Vergessenwerden“ ist ein wichtiger Bestandteil des Persönlichkeitsrechts. Wie das Urteil des BGH zeigt, kann es in bestimmten Fällen Vorrang vor dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit haben. Es ist wichtig, sich seiner Rechte bewusst zu sein und sie gegebenenfalls durchzusetzen.