Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Urteil vom 16.2.2021 – Nr. 23922/19:

16. Februar 2021

Verdachtsvorwurf rechtfertigt Kündigung, kein Eingriff in das Recht auf freie Meinungsfreiheit

Im Kammerurteil in der Rechtssache Gawlik gegen Liechtenstein hat der EGMR einstimmig entschieden, dass es keine Verletzung von Artikel 10 (Meinungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention gab. Der Fall betraf einen Arzt, der den Verdacht äußerte, dass in seinem Krankenhaus Euthanasie stattfand.

Dabei ging er über die Beschwerdestruktur des Krankenhauses hinaus und erstattete Strafanzeige. Die Affäre erregte großes Medieninteresse. Das Gericht stellte insbesondere fest, dass der Beschwerdeführer zwar nicht aus unlauteren Motiven gehandelt, er aber fahrlässig gehandelt hatte, indem er Informationen nicht überprüfte. Seine Entlassung sei daher gerechtfertigt gewesen angesichts der Auswirkungen auf den Ruf des Krankenhauses und den eines anderen Mitarbeiters.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Eingriff in das Recht auf Meinungsfreiheit nicht vorlag. Laut dem EuGH hätte der Beschwerdeführer seinen Verdacht dahingehend genauer überprüfen müssen, ob die von ihm weitergegebenen Informationen auch zutreffend beziehungsweise zuverlässig waren. Zu der Frage, ob interne Meldungen generell Vorrang zu externen haben sollten, gab der EuGH allerdings keine rechtliche Wertung ab.

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