Pur-Abo-Modelle und Datenschutzbehörden
5. Mai 2023
Pur-Abo-Modelle und der Datenschutz
Immer mehr Medien-Webseiten setzen auf Pur-Abo-Modelle als Online-Zahlungsmethode. Diese bieten Nutzern die Möglichkeit, dem Tracking für personalisierte Werbung zu entkommen. Sie können sich entweder für einen trackingfreien Zugang zu Inhalten entscheiden, indem sie bezahlen, oder der Datenverarbeitung für zielgerichtete Werbung zustimmen.
Einschätzung durch Datenschutzbehörden
Am 22. März 2023 veröffentlichte die DSK, die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, einen Beschluss zur Bewertung von Pur-Abo-Modellen auf Websites. Die DSK bestätigt grundsätzlich die Zulässigkeit dieser Modelle, vorausgesetzt, bestimmte Anforderungen an Einwilligung, Freiwilligkeit und Gleichwertigkeit der Leistungen erfüllen sie.
Interessant ist in diesem Kontext auch die kürzlich ergangene Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde zu Pur-Abo-Modellen vom 31. März 2023. Sie liegt mit ihrer Entscheidung auf einer Linie mit der deutschen DSK und hält diese ebenfalls für grundsätzlich rechtmäßig. Gegenstand der Beurteilung war die Webseite der österreichischen Tageszeitung „Der Standard“, die den Zugang zur ihrer Webseite neben einem kostenpflichten Abo von einer Einwilligung in Tracking abhängig machte.
Laut DSK ermöglichen Pur-Abo-Modelle den Nutzern eine informierte Wahl und geben ihnen die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zurück. Anstatt für Inhalte direkt zu bezahlen, entrichten Nutzer eine Gebühr, um ihre Daten vor der Nutzung im digitalen Marketing zu schützen.
Pur-Abo-Modelle und der Datenschutz – Einwilligung nach DSGVO
Die DSK unterstreicht die Notwendigkeit einer wirksamen Einwilligung für das Tracking, welche sämtliche Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllt. Nutzer müssen selbst und aktiv die einzelnen Zwecke der Datenverarbeitung auswählen können (Opt-in) und jederzeit die Möglichkeit zum Widerruf haben.
Für Abonnenten, die sich gegen das Tracking entscheiden, müssen gleichwertige Alternativen zu den normalen Nutzern bestehen. Sie dürfen weder eingeschränkte Inhalte oder Funktionen erhalten noch anderweitig benachteiligt werden. Zudem dürfen sie nur mit solchen Speicher- und Auslesevorgängen von Cookies oder anderen Technologien konfrontiert werden, die für den gewünschten Telemediendienst unbedingt erforderlich sind.
Unterstützung durch den DSK-Beschluss
Der Beschluss der DSK dient als Hilfe bei der konkreten Gestaltung von Pur-Abo-Modellen und schafft Rechtssicherheit in diesem Bereich. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses erhöht die DSK auch die Transparenz ihrer Prüfmaßstäbe in Beschwerdeverfahren. Das ist wichtig, da die Einführung der ersten Pur-Abos regelmäßig zu Beschwerden führte.