OLG Braunschweig: Keyword-Advertising und Markenrecht
16. Februar 2024
Zulässige Nutzung fremder Marken bei Keyword-Advertising
Ein Urteil des OLG Braunschweig Das Oberlandesgericht Braunschweig hat mit seinem Urteil vom 9. Februar 2023 (2 U 1/22) ein bemerkenswertes Zeichen in der digitalen Werbelandschaft gesetzt: Keyword-Advertising, bei dem fremde Markennamen als Schlüsselwörter verwendet werden, stellt keine Marken- oder Unternehmenskennzeichenverletzung dar. Dieses Urteil stützt sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und klärt die Grenzen der Markennutzung in der Online-Werbung.
Der Kern des Urteils
Laut Gerichtsentscheidung ist die Nutzung eines mit einer Marke identischen Zeichens im Rahmen von Keyword-Advertising dann zulässig, wenn dadurch keine der Hauptfunktionen der Marke beeinträchtigt wird. Eine solche Beeinträchtigung liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Werbeanzeige deutlich macht, dass die beworbenen Waren oder Dienstleistungen nicht von der Markeninhaberin stammen. Im vorliegenden Fall konnte der durchschnittliche Internetnutzer erkennen, dass die beworbenen Dienstleistungen – die Vermittlung von Kreditangeboten – nicht von der Inhaberin der Marke „smava“ angeboten wurden.
Wichtige Aspekte des Urteils
Kennzeichnung als Anzeige: Die Werbeanzeige wurde klar als solche gekennzeichnet, was darauf hindeutet, dass es sich um bezahlte Werbung handelt.
Keine Nennung der Marke: In der Anzeige wurde die Marke nicht genannt, noch wurde auf die Klägerin hingewiesen.
Unterscheidbare betriebliche Herkunft: Der Domainname der Beklagten wies auf eine andere Herkunft der angebotenen Dienstleistung hin, was eine Verwechslungsgefahr ausschließt.
Keine Verunglimpfung oder Nachahmung: Die Dienstleistung der Klägerin wurde weder verunglimpft noch nachgeahmt, sodass keine unzulässige Nutzung der Marke vorliegt.
Kein unlauterer Wettbewerb: Das Gericht fand auch keinen unlauteren Wettbewerb in der Form, dass unangemessen auf Kunden eingewirkt wurde, um diese für sich zu gewinnen.
Bedeutung für die Praxis
Dieses Urteil ist von großer Bedeutung für Unternehmen, die Online-Werbung betreiben, und unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung und Umsetzung von Keyword-Advertising-Kampagnen. Es verdeutlicht, dass die Nutzung fremder Marken als Keywords per se nicht rechtswidrig ist, solange die Werbung klar gekennzeichnet ist und keine Verwechslungsgefahr besteht.
Beratungsbedarf? Wir sind für Sie da!
Unternehmen, die im Bereich Keyword-Advertising aktiv sind oder es planen, sollten dieses Urteil bei der Gestaltung ihrer Werbekampagnen berücksichtigen. Für eine detaillierte Beratung zu diesem Thema und zur Vermeidung potenzieller rechtlicher Fallstricke stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um sicherzustellen, dass Ihre Werbemaßnahmen den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Fazit
Das Urteil des OLG Braunschweig bietet wertvolle Orientierung im Bereich des Keyword-Advertisings. Es zeigt auf, dass bei klarer Kennzeichnung und Vermeidung von Verwechslungsgefahren die Nutzung fremder Marken als Keywords ein legitimes Mittel der Online-Werbung sein kann. Unternehmen sollten diese Rechtsprechung als Leitfaden für ihre Werbepraktiken nutzen und bei Bedarf professionellen Rat einholen.