KI-Verordnung:

Einfach umsetzen – mit den Lösungen des DSMS

Die Künstliche Intelligenz (KI) verändert unsere Arbeitswelt rasant. Die EU-KI-Verordnung (KI-VO) bringt verbindliche Regeln für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Unternehmen. Sie verfolgt das Ziel, Risiken zu minimieren, Innovationen zu fördern und den sicheren, ethischen Umgang mit KI-Systemen zu gewährleisten.

Seit dem 2. Februar 2025 sind erste Bestimmungen der Verordnung verpflichtend umzusetzen – darunter das Verbot bestimmter Praktiken gemäß Artikel 5 sowie die Verpflichtung, Fachkompetenzen aufzubauen (Artikel 4).

Doch das ist erst der Anfang:

  • Bis August 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre KI-Systeme den Anforderungen an Transparenz und Dokumentation entsprechen.
  • Ab Februar 2026 gelten strengere Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme, einschließlich detaillierter Risikoanalysen und regelmäßiger Audits.
  • Für bestehende KI-Systeme gibt es Übergangsfristen, die eine vollständige Anpassung bis spätestens 2027 vorsehen.

 

Mit diesen Fristen im Blick ist klar: Unternehmen müssen jetzt aktiv werden, um rechtzeitig alle Anforderungen zu erfüllen und mögliche Sanktionen zu vermeiden. Das DSMS unterstützt Sie dabei als verlässlicher Partner – von der Schulung Ihrer Mitarbeitenden über die Erstellung von Richtlinien bis hin zur Identifikation und Eliminierung verbotener Praktiken.

Erfahren Sie auf dieser Seite, wie das DSMS Ihnen hilft, die Herausforderungen der KI-Verordnung erfolgreich zu meistern!

KI verstehen, Risiken managen: Schulungen für Ihre Mitarbeitenden

Gemäß Artikel 4 der KI-VO sind Unternehmen verpflichtet, Fachwissen über den Einsatz von KI-Systemen aufzubauen.
Unser Schulungsprogramm vermittelt:

✅ Bedeutung der KI-Verordnung für Sie und Ihre Organisation
✅ Grundlagen von KI
✅ Risiken von KI-Systemen
✅ Sicherer und verantwortungsvoller Umgang mit KI

Unsere praxisorientierten Trainings helfen Ihrem Team, Risiken zu bewerten und KI-Systeme gezielt zu steuern.

Single-Paket

20,-
  • Zugang zur Schulung (On-Demand)
  • Abschlusszertifikat

Team-Paket

130,-
  • Feature Zugang zur Schulung für bis zu 10 Mitarbeitende
  • Inkl.: „KI-Checkliste für Teams“ (PDF)
  • Abschlusszertifikate für alle Teilnehmenden

Business-Paket

250,-
  • Zugang für bis zu 25 Mitarbeitende
  • Inkl.: „Best Practices Guide: KI-Strategien für Unternehmen“ (PDF)
  • Abschlusszertifikate für alle Teilnehmenden

Enterprise-Paket

450,-
  • Zugang für bis zu 50 Mitarbeitende
  • Inkl.: Vorlagen für KI-Nutzungsrichtlinien (PDF)
  • Abschlusszertifikate für alle Teilnehmenden

Corporate-Flatrate

849,-
  • Unbegrenzter Zugang für alle Mitarbeitenden eines Unternehmens für 12 Monate
  • Zugang zu allen zukünftigen Schulungsupdates (für 12 Monate)
  • Inkl. „Best Practices Guide: KI-Strategien für Unternehmen“ (PDF) und Vorlagen für KI-Nutzungsrichtlinien (PDF)

Klare Regeln für KI: Ihre Richtlinie für sicheren Einsatz

Mit unserer Vorlage für eine unternehmensweite Richtlinie zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz schaffen Sie verbindliche Standards für einen ethischen und rechtskonformen Umgang mit KI-Systemen.

Inhalt: Standardregelungen zu Nutzung, Transparenz, Datenschutz

79 Euro (einmalig)

advokIT Rechtsanwälte und Datenschutzbeauftragte – Leistung: Auditierung Informationssicherheit

Risiken erkennen, Compliance sichern: Verbotene KI-Praktiken im Fokus

Die KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen, ihre eingesetzten KI-Systeme zu dokumentieren und zu bewerten. Mit der DSMS-KI-Dokumentationsfunktion können Sie:

  • alle KI-Systeme zentral erfassen,
  • Risiken analysieren,
  • verbotene Praktiken gemäß Artikel 5 KI-VO erkennen und abschalten.

Zusätzliche Ressourcen

Expertenwissen

Lesen Sie den Blogbeitrag von Rechtsanwalt Rudolph zur praktischen Umsetzung der KI-VO.

zum Blog-Artikel

Selbsttest

Finden Sie mit dem kostenlosen Klick-Tool des Bitkom heraus, ob Ihre Organisation unter die Regelungen der KI-Verordnung fällt.

Tool des Bitkom e.V.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur KI-Verordnung

Die KI-VO ist ein Rechtsrahmen der Europäischen Union, der die Entwicklung, den Vertrieb und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz innerhalb der EU reguliert. Sie zielt darauf ab, die mit KI verbundenen Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte zu mindern und gleichzeitig Innovationen zu fördern.

Die KI-VO ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Die Anwendung der Vorschriften erfolgt jedoch gestaffelt:

  • Ab 2. Februar 2025: Anwendung der allgemeinen Vorschriften und Verbote bestimmter KI-Praktiken.
  • Ab 2. August 2026: Anwendung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme.
  • Ab 2. August 2027: Anwendung weiterer spezifischer Vorschriften, z. B. für KI-Systeme als Sicherheitsbauteile.

Die KI-VO verbietet bestimmte Praktiken, die als unannehmbares Risiko eingestuft werden, darunter:

  • Manipulative KI-Systeme: Systeme, die durch unterschwellige Techniken das Verhalten von Personen beeinflussen und dabei potenziell Schaden verursachen.
  • Soziale Bewertungssysteme (Social Scoring): Systeme, die das Verhalten oder persönliche Merkmale von Personen bewerten und für ungerechtfertigte Diskriminierung sorgen könnten.
  • Echtzeit-Biometrische Identifizierung im öffentlichen Raum: Der Einsatz solcher Systeme ist ohne gesetzliche Grundlage untersagt.

Die KI-VO klassifiziert KI-Systeme basierend auf ihrem Risikoniveau:

  • Verbotene KI-Systeme: Systeme mit unannehmbarem Risiko (siehe Frage 3).
  • Hochrisiko-KI-Systeme: Systeme, die in sensiblen Bereichen wie Gesundheit, Bildung, Beschäftigung oder Strafverfolgung eingesetzt werden und strengen Anforderungen unterliegen.
  • Begrenztes Risiko: Systeme, die bestimmte Transparenzpflichten erfüllen müssen, z. B. Chatbots, bei denen Nutzer informiert werden müssen, dass sie mit einer KI interagieren.
  • Minimales Risiko: Systeme, die keine spezifischen Anforderungen erfüllen müssen, z. B. Spam-Filter

Die KI-VO gilt grundsätzlich nicht für KI-Systeme, die unter freien und quelloffenen Lizenzen bereitgestellt werden. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn solche Open-Source-KI-Systeme als Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft werden oder unter die verbotenen Praktiken gemäß Artikel 5 der KI-VO fallen. In diesen Fällen unterliegen sie den entsprechenden Vorschriften der Verordnung.

Die KI-VO richtet sich an eine Vielzahl von Akteuren, darunter:

  • Anbieter: Natürliche oder juristische Personen, Behörden oder andere Stellen, die ein KI-System oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck entwickeln oder in Verkehr bringen.
  • Betreiber: Personen oder Organisationen, die ein KI-System für eigene Zwecke in Betrieb nehmen oder nutzen.
  • Einführer und Händler: Unternehmen, die KI-Produkte in den EU-Markt einführen oder vertreiben.

Die Verordnung gilt sowohl für öffentliche als auch für private Akteure innerhalb und außerhalb der EU, sofern das KI-System in der Union in Verkehr gebracht wird oder seine Verwendung Auswirkungen auf Menschen in der EU hat

Ja, auch wenn Sie KI-Tools nur nutzen, sind Sie als Betreiber verpflichtet, die entsprechenden Vorschriften der KI-VO einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung von Transparenzpflichten und die Gewährleistung der Sicherheit bei der Nutzung von KI-Systemen.

Generelle KI-Modelle, die für verschiedene Zwecke eingesetzt werden können, unterliegen besonderen Anforderungen, darunter:

  • Offenlegung der Trainingsdatenquellen: Anbieter müssen Informationen über die zum Training verwendeten Daten bereitstellen.
  • Maßnahmen gegen Missbrauch: Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, um den Missbrauch der KI-Systeme zu verhindern.
  • Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten: Inhalte, die von KI-Systemen erstellt wurden, müssen als solche gekennzeichnet werden.

Die KI-VO legt fest, dass Nutzer informiert werden müssen, wenn sie mit einem KI-System interagieren.

Das DSMS bietet Schulungen, Vorlagen für Richtlinien sowie Tools zur Dokumentation und Bewertung Ihrer eingesetzten KI-Systeme.