Google und der Datenschutz
10. Mai 2023
Google und der Datenschutz: Ein wegweisendes Urteil des EuGH
Was ist passiert?
Im Mai 2014 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, das die Landschaft des Online-Datenschutzes maßgeblich veränderte (Az.: C-131/12). Die Möglichkeit von Google die Löschung aus Google Suchergebnissen zu verlangen. Der Fall drehte sich um einen spanischen Staatsbürger, der entdeckte, dass bei der Eingabe seines Namens in Google Suchergebnisse auftraten, die auf seine finanziellen Schwierigkeiten hinwiesen. Dieser Mann wollte, dass Google diese Links entfernt, und der EuGH stimmte ihm zu.
Was bedeutet das genau? Löschung aus Google Suchergebnissen!
Das Urteil des EuGH machte Google für die personenbezogenen Daten, die in den Suchergebnissen seiner Suchmaschine auftauchen, verantwortlich. Was bedeutet das? Laut EuGH ist Google für die Verarbeitung dieser Daten verantwortlich und kann verpflichtet sein, Links zu entfernen, die auf personenbezogene Daten verweisen, auch wenn diese Informationen von Dritten veröffentlicht wurden.
Warum ist das wichtig?
Dieses Urteil ist aus mehreren Gründen wichtig. Zunächst einmal verändert es die Art und Weise, wie Suchmaschinen, insbesondere Google, mit den Informationen umgehen, die sie in ihren Suchergebnissen präsentieren. Vor diesem Urteil konnten Suchmaschinenbetreiber argumentieren, dass sie nur Informationen präsentieren, die bereits öffentlich zugänglich sind. Jetzt müssen sie jedoch überlegen, wie sie mit personenbezogenen Daten umgehen, die in ihren Suchergebnissen erscheinen.
Darüber hinaus hat dieses Urteil den Weg für das sogenannte “Recht auf Vergessenwerden” geebnet. Dies ist die Vorstellung, dass Individuen das Recht haben sollten, alte oder irrelevante Informationen über sie aus den Suchergebnissen von Suchmaschinen entfernen zu lassen.
Was bedeutet das für die Nutzer?
Für die Nutzer bedeutet das Urteil, dass sie mehr Kontrolle über die Informationen haben, die über sie im Internet verfügbar sind. Wenn Sie beispielsweise feststellen, dass eine Google-Suche nach Ihrem Namen auf veraltete oder falsche Informationen über Sie hinweist, können Sie Google nun auffordern, diese Links zu entfernen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieses Recht auf Vergessenwerden nicht absolut ist. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, unter denen Google nicht verpflichtet ist, Links zu entfernen. Insbesondere wenn es ein überwiegendes öffentliches Interesse an den Informationen gibt, kann Google sich weigern, die Links zu entfernen.
Fazit
Das EuGH-Urteil ist ein wichtiger Meilenstein im Bereich des Online-Datenschutzes. Es macht deutlich, dass Suchmaschinenbetreiber für die personenbezogenen Daten verantwortlich sind, die sie in ihren Suchergebnissen präsentieren, und gibt den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Online-Informationen. Dennoch bleibt es eine komplexe und sich ständig entwickelnde Rechtslage, die weiterhin sorgfältig beobachtet werden muss.