Landgericht München I, Urteile vom 11.2.2021 – 37 0 15721/20 und 17520/20: Netdoktor gegen BRD und Google: Vereinbarung über Knowledge Panels kartellrechtswidrig

11. Februar 2021

Die Kammer hat dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Google vorläufig eine Zusammenarbeit untersagt, die darauf gerichtet ist, bei der Google-Suche nach Krankheiten prominent hervorgehobene Infoboxen (sog. Knowledge Panels) mit Gesundheitsinformationen anzuzeigen, die aus den Inhalten des Nationalen Gesundheitsportals des Bundesministeriums für Gesundheit (gesund.bund.de) gespeist und mit einem Link zu diesem Portal versehen sind. Die Kammer bewertete dies als Kartellverstoß.

Die Vorsitzende Richterin führte in ihrer Urteilsbegründung dazu aus, dass der Betrieb des Nationalen Gesundheitsportals durch das BMG keine rein hoheitliche Tätigkeit, sondern eine wirtschaftliche sei, die anhand des Kartellrechts zu prüfen sei. Die durch die Vereinbarung zwischen Google und dem BMG neu geschaffene, prominente Position der Infobox stehen privaten Anbietern von vornherein nicht zur Verfügung. Als Betreiber eines Gesundheitsportals ist NetDoktor in besonderem Maße davon abhängig, auf der Suchergebnisseite der Google-Suche eine gute Sichtbarkeit zu erzielen, da rund 90% der Nutzer über eine Google-Suche bei NetDoktor landen.

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