Google Analytics 4: Der Umstieg und der rechtssichere Einsatz

24. Juli 2023

Ein entscheidendes Update in der Welt der Datenanalyse ist die Einführung von Google Analytics 4 (GA4), das seinen Vorgänger, Universal Analytics (UA), ersetzt hat. Obwohl UA offiziell am 01.07.2023 eingestellt wurde, beobachteten wir, dass es für einige Projekte bis mindestens zum 17.07.2023 weiterhin funktionierte.

Warum der Umstieg auf Google Analytics 4 notwendig ist

Unsere Empfehlung ist klar: Stellen Sie so schnell wie möglich auf Google Analytics 4 um. Selbst wenn Universal Analytics noch funktioniert, müssen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung einen Passus zu UA haben, solange der entsprechende Code auf Ihrer Website aktiv ist.

Datenschutzkonforme Nutzung von Google Analytics 4

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Cookies haben die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Webanalyse-Tools, wie Google Analytics, verschärft. Hier sind die wichtigsten Schritte, um GA4 datenschutzkonform zu nutzen:

  1. Verwendung eines Consent Tools: Nutzer müssen ihre Einwilligung zum Tracking via Google Analytics geben. Nutzen Sie ein Consent Tool, um diese Einwilligungen zu sammeln.
  2. Auftragsverarbeitungsvertrag mit Google: Diesen Vertrag können Sie elektronisch in Ihrem Google Analytics-Konto abschließen.
  3. Aktualisierung der Datenschutzerklärung und Opt-Out-Cookie: Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung entsprechend und bieten Sie eine Opt-Out-Option für Cookies.

Bitte beachten Sie, dass die Datenschutzbehörden in Österreich und Frankreich den Einsatz von Google Analytics für unzulässig erklärt haben. Wir empfehlen daher dringend die Verwendung von Consent-Tools und die explizite Einwilligung der Nutzer.

Einfache Implementierung von Google Analytics 4

GA4 macht den Prozess durch automatische Anonymisierung von IP-Adressen einfacher. Ihr Tracking-Code benötigt lediglich die neue Mess-ID aus GA4.

Die Umstellung auf GA4 kann eine Herausforderung sein, aber die Vorteile überwiegen. Der rechtssichere Einsatz von GA4 bietet Ihnen weiterhin wertvolle Einblicke in das Nutzerverhalten auf Ihrer Website, während Sie die Datenschutzanforderungen erfüllen.

Die Haltung der Datenschutzbehörden und mögliche Sanktionen

Wir weisen darauf hin, dass die Datenschutzbehörden in Österreich und Frankreich Google Analytics für unzulässig erklärt haben. Sie sind der Auffassung, dass die Nutzerdaten nicht ausreichend geschützt sind. Darüber hinaus wurden im Jahr 2022 vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt rechtskräftige Bußgelder gegen zwei Online-Shops verhängt. Der Grund dafür war der datenschutzwidrige Einsatz von Tracking-Tools wie „Google Analytics“. Die Webseitenbesucher wurden nicht über den Einsatz von Trackern informiert und hatten keine Möglichkeit, die Datenverarbeitung durch Google und die damit verbundenen Risiken einer Verhaltensprofilbildung zum Targeting abzulehnen oder zu akzeptieren. Trotz behördlicher Intervention dauerte es mehrere Monate, bis ein rechtskonformer Zustand hergestellt wurde.

Als Experten für Online- und Datenschutzrecht stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Beratung.

Ihr advokIT-Team