OLG Frankfurt: geschlechtsneutrale Ansprache und Schadensersatz

7. August 2022

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit am 21.06.2022 verkündeter Entscheidung die Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns verpflichtet, es ab dem 01.01.2023 zu unterlassen, die klagende Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit dadurch zu diskriminieren, dass diese bei der Nutzung von Angeboten des Unternehmens zwingend eine Anrede als „Herr“ oder „Frau“ angeben muss. Die geschlechtsneutrale Ansprache war nicht gegeben.

Bezüglich der Ausstellung von Fahrkarten, Schreiben des Kundenservice, Werbung und gespeicherter personenbezogener Daten gilt das Unterlassungsgebot ohne Umstellungsfrist sofort. Zudem hat das Unternehmen an die klagende Person eine Entschädigung i. H. v. 1.000 Euro zu zahlen.

Empfehlung: Nehmen Sie die Entscheidung zum Anlass und überprüfen Sie die Prozesse auf geschlechtsneutrale Ansprache. Dazu zählen zum Beispiel Kontaktformulare auf der Homepage oder die Anmeldung zum Newsletter. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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