Fehler von Mitarbeitern: Keine Entschuldigung bei Datenschutzverstoß

29. April 2024

Fehler von Mitarbeitern: Keine Entschuldigung bei Datenschutzverstoß

In einer jüngsten Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtsache C-741/21, wurde klar gestellt, dass Fehler von Mitarbeitern keine Rechtfertigung für Datenschutzverstöße darstellen. Diese Entscheidung betont die strikte Haftung von Unternehmen und deren Pflicht, Datenschutzverstöße zu vermeiden, unabhängig von menschlichem Versagen.

Voraussetzungen für immateriellen Schadenersatz bei DSGVO-Verstößen

Der EuGH hat bestätigt, dass ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) allein nicht ausreicht, um Anspruch auf immateriellen Schadenersatz zu haben. Es müssen drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:

  1. Ein Verstoß gegen die DSGVO,
  2. Das Vorliegen eines Schadens,
  3. Ein Kausalzusammenhang zwischen Verstoß und Schaden.

Kein Haftungsausschluss bei menschlichem Versagen

Es wurde klargestellt, dass sich Unternehmen nicht von ihrer Haftung befreien können, indem sie sich auf das Fehlverhalten von unterstellten Personen berufen. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie nicht fahrlässig gehandelt haben und dass keine Organisationsmängel vorliegen.

Bemessung des Schadenersatzes und Berücksichtigung mehrerer Verstöße

Die Kriterien für die Bemessung von Bußgeldern gemäß Art. 83 DSGVO können nicht zur Bemessung des Schadenersatzes nach Art. 82 DSGVO herangezogen werden. Der Schadenersatz dient ausschließlich dem finanziellen Ausgleich des erlittenen Schadens.

Übersetzung Anwalt-Deutsch / Deutsch-Anwalt

In anderen Worten bedeutet dies, dass Unternehmen nicht einfach die Schuld auf einzelne Mitarbeiter schieben können, wenn es zu Datenschutzverstößen kommt. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Organisation so aufgestellt ist, dass Datenschutzverstöße vermieden werden. Wenn es dennoch zu einem Verstoß kommt, müssen Unternehmen beweisen können, dass sie alle notwendigen Vorkehrungen getroffen haben, um diesen zu verhindern. Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen und umfassenden Datenschutzstrategie innerhalb der Organisation.

Empfehlungen für Organisationen

Unternehmen sollten:

  • Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Datenschutz für alle Mitarbeiter anbieten.
  • Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen implementieren und regelmäßig überprüfen.
  • Klare Dienstanweisungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten etablieren und dieses strikt durchsetzen.

 

FAQ

Was bedeutet das EuGH-Urteil C-741/21 für Unternehmen? Dieses Urteil stellt klar, dass Unternehmen nicht durch menschliches Versagen ihrer Mitarbeiter von der Haftung für Datenschutzverstöße freigesprochen werden können. Sie sind verantwortlich, adäquate Datenschutzmaßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen.

Welche Voraussetzungen müssen für einen immateriellen Schadenersatz erfüllt sein? Drei Bedingungen müssen erfüllt sein: Ein nachweisbarer Verstoß gegen die DSGVO, ein tatsächlich entstandener Schaden und ein direkter Zusammenhang zwischen Verstoß und Schaden.

Können Bußgelder als Grundlage für die Bemessung von Schadenersatz verwendet werden? Nein, die Kriterien für die Bemessung von Bußgeldern dürfen nicht zur Festlegung von Schadenersatz herangezogen werden. Schadenersatz zielt darauf ab, den tatsächlich erlittenen Schaden auszugleichen, während Bußgelder repressive und sanktionierende Zwecke verfolgen.

Unser Angebot

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