Datenschutz im Unternehmen: Umgang mit Fotos und Videos von Beschäftigten

11. Juni 2024

In der heutigen digitalen Welt spielen Fotos und Videos eine immer größere Rolle in der Kommunikation von Unternehmen. Sie werden auf Webseiten, in sozialen Medien und in anderen Online-Plattformen veröffentlicht, um das Unternehmensimage zu stärken und die Reichweite zu erhöhen. Doch die Veröffentlichung solcher Medieninhalte wirft immer wieder rechtliche Fragen auf, insbesondere wenn es um die Rechte der Beschäftigten geht. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und bieten praktische Empfehlungen für den Umgang mit Fotos und Videos Ihrer Mitarbeiter.

Rechtliche Grundlagen

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, zu denen auch Fotos und Videos zählen, unterliegt strengen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Artikel 6 Abs. 1 DSGVO beschreibt die rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Insbesondere zwei dieser Grundlagen sind im Kontext von Fotos und Videos relevant:

1. Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO):

Die Einwilligung der betroffenen Person ist eine der klarsten Rechtsgrundlagen. Sie muss freiwillig, informiert und eindeutig sein. Die betroffene Person muss wissen, wofür sie ihre Einwilligung gibt und welche Rechte sie hat.

2. Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO):

Diese Grundlage kann verwendet werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmens erforderlich ist und keine überwiegenden Interessen der betroffenen Person entgegenstehen. Dies kann z.B. bei Firmenveranstaltungen der Fall sein.

Herausforderungen und Unsicherheiten

Die rechtliche Situation ist jedoch nicht immer eindeutig. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat in der Vergangenheit die Auslegung der DSGVO weiterentwickelt und teilweise verschärft. Ein Beispiel ist die mögliche Einstufung von Fotos, auf denen Menschen mit Brillen oder anderen Gesundheitsmerkmalen zu sehen sind, als Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Dies würde die Anforderungen an die Verarbeitung erheblich erhöhen.

Empfehlungen für die Praxis

Um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden und das Vertrauen Ihrer Beschäftigten zu gewinnen, empfehlen wir die folgenden Maßnahmen:


1. Klare Kommunikation:

Erklären Sie Ihren Mitarbeitern verständlich, welche Fotos und Videos gemacht werden, wofür sie verwendet werden und wo sie veröffentlicht werden sollen. Transparenz ist der Schlüssel.

2. Einwilligung einholen:

Für einzelne Fotos oder Videos, insbesondere außerhalb von Veranstaltungen, sollten Sie immer eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen einholen. Verwenden Sie dabei klare und einfache Formulierungen.

3. Wahlmöglichkeiten bieten:

Geben Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, auf welchen Plattformen ihre Fotos und Videos veröffentlicht werden dürfen. Manche bevorzugen vielleicht Instagram, andere lieber Facebook oder LinkedIn. Diese Differenzierung erhöht das Vertrauen und die Akzeptanz.

4. Interessenabwägung bei Veranstaltungen:

Bei Firmenveranstaltungen oder -feiern kann die Rechtsgrundlage der berechtigten Interessen herangezogen werden. Stellen Sie jedoch sicher, dass die Interessen der betroffenen Personen ausreichend berücksichtigt werden und informieren Sie sie im Vorfeld.

Fazit

Der Umgang mit Fotos und Videos von Beschäftigten im Internet und in sozialen Medien erfordert Sensibilität und rechtliches Fingerspitzengefühl. Eine klare Kommunikation, das Einholen von Einwilligungen und die Berücksichtigung der Interessen der Mitarbeiter sind wesentliche Schritte, um rechtliche Probleme zu vermeiden und ein vertrauensvolles Arbeitsumfeld zu schaffen. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen als Ihre Kanzlei gerne beratend zur Seite.