Cisco Webex

26. Juli 2023

EDSB: Entscheidung zum Einsatz von Cisco Webex durch den EuGH – Was Unternehmen wissen müssen

Am 13. Juli 2023 veröffentlichte der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) einen Beschluss, in dem festgestellt wurde, dass die Nutzung der Videokonferenzdienste von Cisco Webex und der damit verbundenen Dienste durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit den Datenschutzstandards gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU im Einklang steht. Ein entscheidender Faktor für diese Entscheidung war die Zusicherung, dass sich die Rechenzentren für die Datenverarbeitung innerhalb der EU/EWR befinden.

Dieser Beschluss folgte auf einen Antrag des EuGH auf Genehmigung von Vertragsklauseln nach Artikel 48 Absatz 3 lit. a VO (EU) 2018/1725 im Zusammenhang mit der Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland bei der Nutzung von Cisco Webex und damit verbundenen Diensten. Der EDSB kam zu dem Schluss, dass der Anwendungsbereich von Kapitel V der Verordnung im vorliegenden Fall nicht anwendbar ist, da keine Datenübermittlung in ein Drittland stattfindet, die nach Art. 48 Abs. 3 lit a VO (EU) 2018/1725 genehmigungspflichtig wäre.

Für Unternehmen, insbesondere Geschäftsleitungen, Datenschutzbeauftragte und Juristen, sind diese Entwicklungen von großer Bedeutung. Es ist wichtig, die Datenschutzstandards und -anforderungen zu verstehen und sicherzustellen, dass die Nutzung von Diensten wie Cisco Webex den geltenden Vorschriften entspricht. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie über einen gültigen AV-Vertrag verfügen, dass die Datenhaltung innerhalb der EU erfolgt und dass sie die Rechenschaftspflichten nach Artikel 5 Absatz 2 der DS-GVO erfüllen.

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