Abmahnung wegen dynamischer Einbindung von Google Fonts – was tun?
25. Oktober 2022
Aktuell werden zahlreiche Betreiber von Webseiten abgemahnt, weil sie die kostenlosen Schriftarten des US-Konzern Google (Google Fonts) auf ihren Webseiten dynamisch eingebunden haben.
Informationen und unsere Empfehlung zur technischen Einbindung von Google Fonts finden Sie in unserem Blog-Beitrag „Google Fonts löst Abmahnwelle aus“ vom 02. September 2022.
Bei unserer Mandantschaft erfolgte die Mehrzahl der Abmahnungen über Rechtsanwalt Kilian Lenard für die natürliche Person Martin Ismail als Mitglied der Interessengemeinschaft Datenschutz. Offensichtlich handelt es sich aber um Samir Martin Ismael, der Geschäftsführer verschiedener Gesellschaften ist, vgl. AG Hannover, HRB 214560 und HRB 223121 sowie Amtsgericht Aschaffenburg, HRB 16031.
Rechtsanwalt Lenard macht für seinen Mandanten Ismail geltend, dass die unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse an Google eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts darstelle.
Welche Möglichkeiten haben Sie im Falle einer solchen Abmahnung?
- Sie zahlen, hierfür spricht:
Die geforderte Zahlung ist überschaubar. Der Streit ist nach Abstellung der Datenschutzverstöße auf Ihren Internetauftritten und der Zahlung erledigt.
- Sie zahlen nicht, hierfür spricht:
Der Zahlungsanspruch besteht ggf. nicht. Hierfür kann es zahlreiche Gründe geben:
- Die Abmahnungen erfolgen im Massenverfahren, könnten also rechtsmissbräuchlich sein.
- Fraglich ist auch die tatsächliche Verletzung, denn das Auslesen der Seiten erfolgt mitnichten durch den Abmahner, sondern regemäßig mit Hilfe eines Programmes.
- Die geforderte Summe könnte überhöht sein.
- Die Beweismittel, bspw. ein Screenshot könnten angreifbar sein.
Unsere Spezialisten für IT- und Datenschutzrecht unterstützen Sie gerne, wenn Sie Ihre Webseite datenschutzkonform aufstellen oder sich gegen Abmahnanwälte verteidigen möchten.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.
Sie sind unsicher, ob Ihre Webseite datenschutzkonform ist? Nutzen Sie den technischen Schnellcheck auf unserer Homepage. Nach dem Scan erhalten Sie eine Zusammenfassung des Ergebnisses an Ihre E-Mail-Adresse. Eine Gewähr für die Richtigkeit der ermittelten Ergebnisse wird nicht übernommen. Die Webseitenanalyse ersetzt keine Rechtsberatung.